Strenge Maßstäbe für Äußerungen von Schwesig und Co.
Mittwoch, 17 Dezember 2014
von NPD Netzredaktion
Den Feststellungsantrag der NPD, daß durch die Äußerung der Familienministerin Manuela Schwesig zu Beginn des Thüringer Landtagswahlkampfes die Partei in ihren Rechten verletzt wurde, hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes zwar zurückgewiesen. Dennoch haben die Richter in die Urteilsbegründung Ministern und anderen Trägern öffentlicher Ämter einige Grundsätze vorgeschrieben, die durchaus als künftige Maßstäbe für ihr
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