Erstes Verbotsverfahren (2001 – 2003)
Ein Antrag der Bundesregierung unter Gerhard Schröder wurde am 30. Januar 2001 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht, um die Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) festzustellen und ein Verbot dieser Partei zu erwirken. Am 30. März 2001 reichten Bundestag und Bundesrat eigene Anträge auf Verbot ein.
Am 18. März 2003 stellte das Bundesverfassungsgericht die Verfahren aus Verfahrensgründen ein, da V-Leute des Verfassungsschutzes auch auf der Führungsebene der Partei aktiv waren. Ob die NPD eine verfassungswidrige Partei ist, wurde nicht untersucht.